RUK 2018

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Die RUK 2018 gilt für Neueintritte ab 01.01.2018 sowie Entfristungen ab 01.01.2018. Für Auszubildende mit Einstellung vor 01.01.2018, die ab 01.01.2018 in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen wurden. Ausnahme: Teilnahme an der RUK 2018 „Top“ ist bereits im laufenden Ausbildungsverhältnis 6 Monate nach Ausbildungsbeginn möglich.

Die RUK 2018 gilt für Befristungen und Befristungsverlängerungen über die Dauer von 2 Jahren hinaus. Eine Teilnahme an der RUK 2018 „Top“ ist unabhängig von der Befristungsdauer, bereits 6 Monate nach Befristungsbeginn möglich.

Für einen Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente gilt als Heirat auch die Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.

Der Gesetzgeber verlangt konstante bzw. steigende Beiträge an die rückgedeckte Unterstützungskasse, wie unsere RUK. Das kann durch die individuelle Höhe der Erfolgsbeteiligung und der variablen Vergütung nicht sichergestellt werden. Daher musste die Definition des beitragsfähigen Gehalts für die RUK so angepasst werden, dass jährliche Schwankungen vermieden bzw. ausgeglichen werden. In Abstimmung mit dem Betriebsrat wird ab 2018 die Erfolgsbeteiligung und die variable Vergütung als fester prozentualer Aufschlag auf das Jahresgehalt angesetzt. Dieses verstetigte Gehalt ist Grundlage sowohl für den Arbeitgeber- als auch für den Arbeitnehmerbeitrag zur RUK.

Grundsätzlich gelten die neuen Regelungen auch für Executives, soweit sie über die RUK Bausteine 1-3 versorgt sind bzw. ggf. zukünftig über die RUK 2018 (inkl. TOP) versorgt werden.

Ein bestehender Baustein 2 sowie ein bestehender Baustein 4 mit dauerhafter Einbringung gelten unverändert weiter. Zusätzliche Einmalzahlungen können in Evonik Rente plus eingebracht werden.

Die RUK 2018 gilt für Neueintritte seit 01.01.2018 sowie Entfristungen seit 01.01.2018

Der Gesetzgeber verlangt konstante bzw. steigende Beiträge an die rückgedeckte Unterstützungskasse, wie unsere RUK. Das kann durch die individuelle Höhe der Erfolgsbeteiligung und der variablen Vergütung nicht sichergestellt werden. Daher musste die Definition des beitragsfähigen Gehalts für die RUK so angepasst werden, dass jährliche Schwankungen vermieden bzw. ausgeglichen werden. In Abstimmung mit dem Betriebsrat wird ab 2018 die Erfolgsbeteiligung und die variable Vergütung als fester prozentualer Aufschlag auf das Jahresgehalt angesetzt. Dieses verstetigte Gehalt ist Grundlage sowohl für den Arbeitgeber- als auch für den Arbeitnehmerbeitrag zur RUK.

Auf den Seiten der betrieblichen Altersversorgung finden Sie einen Altersversorgungsrechner.

Ja, maßgeblich für die Bausteine 1 und 2 ist der Beginn des Arbeitsverhältnisses vor 2018, nicht der Ablauf der Probezeit vor 2018.

Beiträge des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers an die RUK (Unterstützungskasse) und an Evonik Rente plus sind bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze sozialversicherungsfrei. Von der Rente, die sich daraus ergibt, muss der Rentner Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Es handelt sich also nicht um eine „Nachzahlung“, sondern um eine spätere Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge.“

Bezogen auf die Betriebsrenten stellt sich die steuerliche Behandlung wie folgt dar : Wenn die Beitragsleistungen in der Aufbauphase steuerfrei gewesen sind, muss die Rente voll versteuert werden. Wurden die Beiträge bereits versteuert, so sind die daraus resultierenden Leistungen nur mit dem Ertragsanteil zu versteuern.

Unverfallbar bedeutet, dass Ihre Anrechte auf Betriebliche Altersversorgung auch bei einem Wechsel des Arbeitgebers bestehen bleiben. Dabei wird zwischen gesetzlich geregelter und vertraglich vereinbarter Unverfallbarkeit unterschieden. Alle Leistungen aus Arbeitgeberbeiträgen sind gesetzlich nach drei Jahren unverfallbar, aus Ihren eigenen Beiträgen sofort. Evonik sagt Ihnen zusätzlich vertraglich die sofortige Unverfallbarkeit von Leistungen aus Arbeitgeberbeiträgen zu. Von der Unverfallbarkeit ist die Wartezeit zu unterscheiden, nach der Sie die Leistungen in Anspruch nehmen können. Diese liegt für Leistungen der RUK bei fünf Jahren, die nach dem ersten Beitrag vergangen sein müssen, bevor Sie zum ersten Mal Leistungen beziehen können. Liegt Ihre unverfallbare Anwartschaft beim Ausscheiden aus dem Konzern unterhalb von gesetzlich geregelten Grenzen (in 2018 unter 30,45 EUR monatlich), dann erhalten Sie bei Ausscheiden aus dem Konzern eine Einmalzahlung, mit der diese unverfallbare Anwartschaft abgefunden wird.

Die Versendung der Rentenanwartschaftsschreiben erfolgt im Sommer.

Ohne Antragstellung erfolgt weder Entgeltumwandlung noch arbeitgeberfinanzierte Versorgung. Bei verspäteter Antragstellung erfolgt ein späterer Einbringungbeginn. Die Vergangenheit wird in diesen Fällen nicht nachträglich berücksichtigt.

Der Antrag zur RUK 2018 wird nicht im Intranet bereitgestellt.

Wenden Sie sich an die Direktberatung

Interne Durchwahl: -4747

Die Broschüre finden Sie auf der Startseite von diesem Forum und thematisch aufgeteilt auf den Seiten der betrieblichen Altersversorgung.

Der Gesetzgeber verlangt konstante bzw. steigende Beiträge an die rückgedeckte Unterstützungskasse, wie unsere RUK. Das kann durch die individuelle Höhe der Erfolgsbeteiligung und der variablen Vergütung nicht sichergestellt werden. Daher musste die Definition des beitragsfähigen Gehalts für die RUK so angepasst werden, dass jährliche Schwankungen vermieden bzw. ausgeglichen werden. In Abstimmung mit dem Betriebsrat wird ab 2018 die Erfolgsbeteiligung und die variable Vergütung als fester prozentualer Aufschlag auf das Jahresgehalt angesetzt. Dieses verstetigte Gehalt ist Grundlage sowohl für den Arbeitgeber- als auch für den Arbeitnehmerbeitrag zur RUK.

Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine Rechengröße im deutschen Sozialversicherungsrecht. Sie bestimmt sich prinzipiell indem man das Durchschnittsgehalt aller Versicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung verdoppelt.

In den gängigen Tarifen (Pensionskasse, RUK) wird bei Tod des Versorgungsberechtigten eine Waisenrente an seine minderjährigen (oder in Ausbildung befindlichen, max. 25 jährigen) Kinder geleistet. Sie wird nicht als Kapital ausgezahlt.

Die hier aufgeführten Informationen begründen keinen Rechtsanspruch auf Leistungen. Dieser ergibt sich nur aus den entsprechenden Zusagen.