Betriebliche Altersversorgung
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Altersversorgung Administration
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Allgemeine Informationen
Geschäftsberichte
- Betriebsferien an den Brückentagen 19.05.2023 und 09.06.2023 sowie vom 27.12.2023 bis einschließlich dem 29.12.2023.
Beitragssatz für die gesetzliche Pflegeversicherung
Ab dem 01.07.2023 gilt ein neuer Beitragssatz für die gesetzliche Pflegeversicherung. Weitere Informationen entnehmen Sie den nachstehenden Dokumenten.
Rentenanpassungen zum 01.01.2023
Die Renten aus den Direktzusagen der Baumann-Rente, der Pensionszusage Hüls, der Pensionszulage Degussa und Weihnachtsvergütung für Pensionäre (WVP) wurden zum 01.01.2023 mit dem Anstieg des Juli-Verbraucherpreisindexes (VPI) um 11,49 % erhöht.
Ferner wurden die laufenden Renten der Pensionskasse in dem Tarif Marl zum 01.01.2023 ebenfalls mit dem Anstieg des Juli-VPI um 11,49 % angepasst.
Die Anpassungen werden vom Arbeitgeber gezahlt.
Versand der Lohnsteuerbescheinigung
Der Versand der Lohnsteuerbescheinigung 2022 ist für Ende Februar 2023 geplant.
Bescheinigung nach § 92 EStG
Der Versand der Bescheinigung 2022 zur Riester-Förderung ist für Anfang März 2023 geplant.
Nachhaltigkeits-Bericht der Pensionskasse Degussa VVaG
In ihrem Nachhaltigkeitsbericht stellt die PKD gegenüber ihren Versicherten dar, wie sie mit Nachhaltigkeitsrisiken und nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in ihrer Geschäftstätigkeit umgeht.
Freibetrag und Freigrenze
Auch für das Jahr 2022 gilt ein Freibetrag von 164,50 Euro. Das heißt: Erst ab dieser Höhe werden Krankenversicherungs-Beiträge auf Versorgungsbezüge fällig. Zu zahlen sind der allgemeine Beitragssatz und der kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz der Krankenkasse.
Rentner, die Versorgungbezüge aus betrieblichen Altersversorgungen wie Betriebsrenten erhalten, zahlen dafür Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Für kleine Betriebsrenten gilt eine Freigrenze: Beiträge werden nur dann fällig, wenn die beitragspflichtigen Versorgungsbezüge insgesamt ein Zwanzigstel der monatlichen Bezugsgröße übersteigen. Das entspricht 164,50 Euro monatlich für 2022. Bis Ende 2019 war die komplette Betriebsrente beitragspflichtig, sobald sie die Freigrenze (2019: 155,75 Euro) überschritten hatte.
Seit 1. Januar 2020 gibt es für pflichtversicherte Betriebsrentner, deren Versorgungsbezüge über der Freigrenze liegen, eine Entlastung. Es wurde bei der Beitragsberechnung in der gesetzlichen Krankenversicherung ein Freibetrag eingeführt. Der Freibetrag entspricht der Höhe der Freigrenze. Sind die Versorgungsbezüge 2022 höher als 164,50 Euro, ist nur der überschreitende Betrag der Betriebsrente in der Krankenversicherung beitragspflichtig. Wer zum Beispiel eine Betriebsrente in Höhe von 180 Euro im Monat erhält, zahlt nur von 15,50 Euro (180 Euro minus 164,50 Euro) den Beitrag zur Krankenversicherung.
Zusatzbeitrag Krankenkasse
Der Gesetzgeber hat seit 1. Januar 2021 den allgemeinen Beitragssatz der Krankenkasse auf 14,6 Prozent festgesetzt. Den weiteren Finanzbedarf decken die Kassen durch einen kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz, den sie von ihren Mitgliedern erheben. Eine mögliche Erhöhung des Zusatzbeitrags greift für Rentner erst ab März des Jahres.
Informationen über die Bestandsübertragung Sterkekasse Degussa VVaG
Die Sterbekasse Degussa hat sich mit Genehmigung der BaFin dazu entschlossen, ihren Versicherungsbestand auf die Höchster Sterbekasse zu übertragen. Durch eine Zusammenführung von Versicherungsbeständen können die traditionsreichen Sterbekassen im Bereich der chemischen Industrie den Herausforderungen an eine effiziente Bestandsverwaltung besser begegnen.
Die beiden Sterbekassen wurden vor Jahrzehnten als Sozialeinrichtungen ihrer ehemaligen Konzernunternehmen (Degussa und Farbwerke Hoechst) gegründet. Sie sind den gleichen Werten verpflichtet, agieren ohne Gewinnerzielungsabsicht und sind als Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit organisiert, was eine unmittelbare Mitwirkung der Versicherten sicherstellt.
Die Höchster Sterbekasse wurde am 01.04.1931 gegründet. Damit ist sie einer der ältesten Einrichtungen ihrer Art in Deutschland und verfügt über eine jahrzehntelange Erfahrung auf dem Gebiet der Sterbegeldversicherung. Mit einem Versichertenbestand von ca. 55.000 Versicherten und einer Bilanzsumme von rund 159 Mio. € gehört die Höchster Sterbekasse zu den größten Einrichtungen ihrer Art in Deutschland. Mit der Zusammenführung der beiden Versichertenbestände bieten wir Ihnen somit weiterhin eine starke Gemeinschaft und heben zugunsten der Versicherten weiter Effizienzen in Verwaltung und Kapitalanlage von größeren Beständen.
Das Leistungsrecht der Sterbekasse Degussa bleibt für Sie auch bei der Sterbekasse Höchst unverändert bestehen. Allerdings ändern sich die Ansprechpartner. Ihre neuen Ansprechpartner sind Frau Imme Christ und Frau Kathrin Pridal
Service-Telefon-Nr. 069 305 84747
E-Mail: info@hoechster-sterbekasse.de
Internet: http://www.hoechster-sterbekasse.de
Anschrift und Sitz der Höchster Sterbekasse VVaG lauten: Brüningstraße 50, 65926 Frankfurt am Main. Die zuständige Aufsichtsbehörde bleibt wie bisher die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Sitz in Bonn.
Die betriebliche Altersversorgung informiert
Als vorbeugende Maßnahme zur Vermeidung von Ansteckungsrisiken ist die betriebliche Altersversorgung, in Gebäude 1425, ab Montag, den 16. März, bis auf Weiteres für eine persönliche Kontaktaufnahme geschlossen. Sie können das Team der betrieblichen Altersversorgung weiterhin von Montag bis Freitag von 9 bis 13 Uhr telefonisch oder per E-Mail erreichen. Das Infektionsrisiko ist derzeit durch die rasante Verbreitung des Corona-Virus und durch den Kontakt mit Risikogruppen deutlich erhöht. Da der Schutz der Gesundheit an erster Stelle steht, bittet das Team der betrieblichen Altersversorgung um Verständnis für diese Maßnahme.
Betriebsrentner werden entlastet
Ab 1. Januar 2020 werden alle Betriebsrentnerinnen und -rentner bei der gesetzlichen Krankenversicherung entlastet. Sie müssen dann nur noch für den Teil ihrer Betriebsrente Beiträge zahlen, der über dem künftigen Freibetrag von 159,25 Euro liegt. Rentnerinnen und Rentner mit kleinen Betriebsrenten zahlen damit ab 2020 gar keine Beiträge mehr. Auch wer eine höhere Betriebsrente bezieht, wird spürbar entlastet: Er spart rund 300 Euro jährlich. Ganz konkret heißt das: Wer im Jahr 2020 180 Euro im Monat Betriebsrente bekommt, zahlt nur noch auf 20,75 Euro Kassenbeiträge. Die Umsetzung des Gesetzes in den EDV-Systemen ist ein enormer technischer Aufwand und wird voraussichtlich im 2. Halbjahr abgeschlossen sein. Den Versorgungsempfängern entsteht dadurch kein Nachteil.
Rentenanpassung zum 1.1.2020 im Tarif Marl
Die laufenden Renten der Pensionskasse im Tarif Marl wurden zum 1.1.2020 mit dem Anstieg des Verbraucherpreisindexes von Juli 2016 bis Juli 2019 um 5,04 % angepasst. Die Anpassung wird vom Arbeitgeber gezahlt.
UMFIRMIERUNG DER EVONIK DEGUSSA GMBH IN EVONIK OPERATIONS GMBH
Umfirmierung der Evonik Degussa GmbH in Evonik Operations GmbH Mit Wirkung zum 4. November 2019 wurde die Evonik Degussa GmbH in Evonik Operations GmbH umfirmiert. Dabei handelt es sich um eine bloße Änderung des handelsrechtlichen Firmennamens, so dass alle Rechtsbeziehungen unverändert fortbestehen. Es ergeben sich daraus auch keine Veränderungen für die Auszahlung von Renten bzw. Pensionen. Ihre bisherigen Ansprechpartner stehen Ihnen weiter zur Verfügung.
Evonik Industries AG – „Wir wollen den Sozialgedanken der Betriebsrente erhalten“
Interview mit Susanna Adelhardt (Leiterin Altersversorgung HR Deutschland, Evonik Industries AG) in der aktuellen dpn-Ausgabe April/Mai 2019
Der alternative Jahresrückblick 2018
Der Wahrheitsgehalt des heutigen Beitrags spielt ausnahmsweise keine so große Rolle, denn was da berichtet wird, das glaubt ohnehin keiner. Oder doch? In Zeiten alternativer Fakten ist alles möglich! Susanna Adelhardt (Leiterin Altersversorgung HR Deutschland, Evonik Industries AG) lässt das ereignisreiche Jahr 2018 revue passieren – und macht viele pointierte Haken dran.
Beitragssatz für die gesetzliche Pflegeversicherung
Die hier aufgeführten Informationen begründen keinen Rechtsanspruch auf Leistungen. Dieser ergibt sich nur aus den entsprechenden Zusagen.
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Die RUK 2018 gilt für Neueintritte ab 01.01.2018 sowie Entfristungen ab 01.01.2018. Für Auszubildende mit Einstellung vor 01.01.2018, die ab 01.01.2018 in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen wurden. Ausnahme: Teilnahme an der RUK 2018 „Top“ ist bereits im laufenden Ausbildungsverhältnis 6 Monate nach Ausbildungsbeginn möglich.
Die RUK 2018 gilt für Befristungen und Befristungsverlängerungen über die Dauer von 2 Jahren hinaus. Eine Teilnahme an der RUK 2018 „Top“ ist unabhängig von der Befristungsdauer, bereits 6 Monate nach Befristungsbeginn möglich.
Die Wahl der Waisenrente ist während der Beitragsphase nicht fristgebunden. Die Waisenrente kann jederzeit auch nachträglich in bestehende Zusagen eingebracht werden, soweit noch kein Versorgungsfall eingetreten ist. Nach erfolgter Wahl ist ein Widerruf ausgeschlossen.
Die Wahl der Waisenrente ist während der Beitragsphase nicht fristgebunden. Die Waisenrente kann jederzeit auch nachträglich in bestehende Zusagen eingebracht werden, soweit noch kein Versorgungsfall eingetreten ist. Nach erfolgter Wahl ist ein Widerruf ausgeschlossen.
Für einen Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente gilt als Heirat auch die Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
Ja, die Alters- und Invalidenrente erhöht sich um 15 %, wenn der Mitarbeiter im Zeitpunkt des Übertritts in den Ruhestand ledig ist.
Die Teilnahme ist für alle unbefristet oder befristet beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern möglich. Die Bestimmungen der Vereinbarung gelten nicht für
- die ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses
- Arbeitnehmer, die eine geringfügige Beschäftigung im Sinne des § 8 SGB IV ausüben und für die keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung besteht
- Auszubildende
- Praktikanten, Diplomanden, Doktoranden und Personen in vergleichbaren Vertragsverhältnissen, soweit sie nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses beschäftigt werden
- Arbeitnehmer, die an einem Standort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beschäftigt sind.
Der Höchstbetrag beträgt pro Kalenderjahr und Mitarbeiter derzeit 25.000 €.
Der Gesetzgeber verlangt konstante bzw. steigende Beiträge an die rückgedeckte Unterstützungskasse, wie unsere RUK. Das kann durch die individuelle Höhe der Erfolgsbeteiligung und der variablen Vergütung nicht sichergestellt werden. Daher musste die Definition des beitragsfähigen Gehalts für die RUK so angepasst werden, dass jährliche Schwankungen vermieden bzw. ausgeglichen werden. In Abstimmung mit dem Betriebsrat wird ab 2018 die Erfolgsbeteiligung und die variable Vergütung als fester prozentualer Aufschlag auf das Jahresgehalt angesetzt. Dieses verstetigte Gehalt ist Grundlage sowohl für den Arbeitgeber- als auch für den Arbeitnehmerbeitrag zur RUK.
Grundsätzlich gelten die neuen Regelungen auch für Executives, soweit sie über die RUK Bausteine 1-3 versorgt sind bzw. ggf. zukünftig über die RUK 2018 (inkl. TOP) versorgt werden.
Bereits heute besteht die Möglichkeit, in der betrieblichen Altersversorgung zu „riestern“. Dafür mussten Sie sowohl in der Ansparphase als auch in der Leistungsphase Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Wenn Sie zukünftig im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung „riestern“, ist die Leistung im Alter sozialversicherungsfrei.
Ein bestehender Baustein 2 sowie ein bestehender Baustein 4 mit dauerhafter Einbringung gelten unverändert weiter. Zusätzliche Einmalzahlungen können in Evonik Rente plus eingebracht werden.
Die RUK 2018 gilt für Neueintritte seit 01.01.2018 sowie Entfristungen seit 01.01.2018
Zunächst ist festzuhalten, dass die beitragsrechtliche Behandlung von Versorgungsbezügen nach Maßgabe der jeweiligen gesetzlichen Vorgaben zu erfolgen hat. Danach ist es so, dass der volle Beitragssatz zur Kranken- und Pflegeversicherung einbehalten werden muss. Anfang 2018 gab es eine Änderung bei der riestergeförderten Betriebsrente, hier ist ab 2018 nur der halbe Beitragssatz zugrunde zu legen.
Die Waisenrentenoption bei Baustein 4 bleibt bestehen. Bei der Evonik Rente plus muss sie, wenn gewünscht, neu beantragt werden. Bei Evonik Rente plus besteht keine Absicherung der Waisenrente.
Bei Abschluss der Evonik Rente plus gilt für den Bezug einer Invaliden- oder Partnerrente eine Wartezeit von 2 Jahren. Diese ist zu erfüllen unabhängig von ggf. vorher abgeschlossenen Bausteinen.
Die Einbringungen zu Baustein 4 A werden weiterhin mit den damals angegebenen Verrentungsfaktoren verrentet, hier gibt es keine Änderungen.
Die Änderungen bei der Unterstützungskasse betreffen die Einbringungen in die Bausteine 1,2 und 3, für die ab 2018 niedrigere Verrentungsfaktoren gelten.
Für neue Mitarbeiter, die erstmals eine Versorgung über die Unterstützungskasse abschließen, gelten die Regeln der RUK 2018.
Auch die Kapitalzahlung ist sozialversicherungspflichtig.
Der Gesetzgeber verlangt konstante bzw. steigende Beiträge an die rückgedeckte Unterstützungskasse, wie unsere RUK. Das kann durch die individuelle Höhe der Erfolgsbeteiligung und der variablen Vergütung nicht sichergestellt werden. Daher musste die Definition des beitragsfähigen Gehalts für die RUK so angepasst werden, dass jährliche Schwankungen vermieden bzw. ausgeglichen werden. In Abstimmung mit dem Betriebsrat wird ab 2018 die Erfolgsbeteiligung und die variable Vergütung als fester prozentualer Aufschlag auf das Jahresgehalt angesetzt. Dieses verstetigte Gehalt ist Grundlage sowohl für den Arbeitgeber- als auch für den Arbeitnehmerbeitrag zur RUK.
Auf den Seiten der betrieblichen Altersversorgung finden Sie einen Altersversorgungsrechner.
Bei der Kapitalauszahlung wird der Ledigenzuschlag nicht berücksichtigt.
Nein, der Abschluss einer Evonik Rente plus hat keinen Einfluss auf bereits bestehende Baustein 4 Zusagen.
Der Antrag Evonik Rente plus muss rechtzeitig - ca. einen Monat vor Beginn der Entgeltumwandlung - der Personalabteilung unterzeichnet vorliegen, damit die Beitragszahlung ohne Verzögerung erfolgen kann. Der Mitarbeiter erhält nach Antragstellung eine Zusage durch sein Unternehmen.
Ja, maßgeblich für die Bausteine 1 und 2 ist der Beginn des Arbeitsverhältnisses vor 2018, nicht der Ablauf der Probezeit vor 2018.
Beiträge des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers an die RUK (Unterstützungskasse) und an Evonik Rente plus sind bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze sozialversicherungsfrei. Von der Rente, die sich daraus ergibt, muss der Rentner Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Es handelt sich also nicht um eine „Nachzahlung“, sondern um eine spätere Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge.“
Mit dem Rechner im Intranet können Sie schnell ermitteln, welche Rente Sie für Ihre Einzahlung im Alter 61 erhalten und selber einschätzen, ob das für Sie sinnvoll ist. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die Einzahlung steuerfrei ist und erst später die laufende Rente versteuert werden muss.
Ja, der Beitrag ist sozialversicherungsfrei.
Ja, der Antrag muss jedes Jahr neu gestellt werden. Die Einbringungshöhe kann jedes Jahr neu festgelegt werden.
Hinterbliebene müssen sich bei der Pensionskasse melden und ihre Ansprüche beantragen. Die Leistungen im Tarif DuPK der Pensionskasse betragen für den Hinterbliebenen Partner 60 % des Ruhegeldes, das dem Verstorbenen im Zeitpunkt seines Todes zustand. Halbwaisen erhalten 15 %, Vollwaisen 1/3 des Ruhegeldes.
Bezogen auf die Betriebsrenten stellt sich die steuerliche Behandlung wie folgt dar : Wenn die Beitragsleistungen in der Aufbauphase steuerfrei gewesen sind, muss die Rente voll versteuert werden. Wurden die Beiträge bereits versteuert, so sind die daraus resultierenden Leistungen nur mit dem Ertragsanteil zu versteuern.
Unverfallbar bedeutet, dass Ihre Anrechte auf Betriebliche Altersversorgung auch bei einem Wechsel des Arbeitgebers bestehen bleiben. Dabei wird zwischen gesetzlich geregelter und vertraglich vereinbarter Unverfallbarkeit unterschieden. Alle Leistungen aus Arbeitgeberbeiträgen sind gesetzlich nach drei Jahren unverfallbar, aus Ihren eigenen Beiträgen sofort. Evonik sagt Ihnen zusätzlich vertraglich die sofortige Unverfallbarkeit von Leistungen aus Arbeitgeberbeiträgen zu. Von der Unverfallbarkeit ist die Wartezeit zu unterscheiden, nach der Sie die Leistungen in Anspruch nehmen können. Diese liegt für Leistungen der RUK bei fünf Jahren, die nach dem ersten Beitrag vergangen sein müssen, bevor Sie zum ersten Mal Leistungen beziehen können. Liegt Ihre unverfallbare Anwartschaft beim Ausscheiden aus dem Konzern unterhalb von gesetzlich geregelten Grenzen (in 2018 unter 30,45 EUR monatlich), dann erhalten Sie bei Ausscheiden aus dem Konzern eine Einmalzahlung, mit der diese unverfallbare Anwartschaft abgefunden wird.
Die Versendung der Rentenanwartschaftsschreiben erfolgt im Sommer.
Der Gewinnzuschlag wird alle drei Jahre auf Vorschlag des Verantwortlichen Aktuars von der Mitgliederversammlung festgelegt und gilt jeweils für die nächsten drei Jahre. Laut dem von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht genehmigten Technischen Geschäftsplan betrug der Gewinnzuschlag in der Vergangenheit 20 % und wurde nun auf 10 % abgesenkt. Grund dafür ist die lang anhaltende Niedrigzinsphase, von der auch die Kapitalanlagen der Sterbekasse betroffen sind. Der Gewinnzuschlag, der für Sterbefälle, die in den Jahren 2018 bis 2020 eintreten, wird zusätzlich zum Sterbegeld und zum Bonus gezahlt.
Ohne Antragstellung erfolgt weder Entgeltumwandlung noch arbeitgeberfinanzierte Versorgung. Bei verspäteter Antragstellung erfolgt ein späterer Einbringungbeginn. Die Vergangenheit wird in diesen Fällen nicht nachträglich berücksichtigt.
Der Antrag zur RUK 2018 wird nicht im Intranet bereitgestellt. Wenden Sie sich an die Direktberatung Interne Durchwahl: -4747
Die Broschüre finden Sie auf der Startseite von diesem Forum und thematisch aufgeteilt auf den Seiten der betrieblichen Altersversorgung.
Der Gesetzgeber verlangt konstante bzw. steigende Beiträge an die rückgedeckte Unterstützungskasse, wie unsere RUK. Das kann durch die individuelle Höhe der Erfolgsbeteiligung und der variablen Vergütung nicht sichergestellt werden. Daher musste die Definition des beitragsfähigen Gehalts für die RUK so angepasst werden, dass jährliche Schwankungen vermieden bzw. ausgeglichen werden. In Abstimmung mit dem Betriebsrat wird ab 2018 die Erfolgsbeteiligung und die variable Vergütung als fester prozentualer Aufschlag auf das Jahresgehalt angesetzt. Dieses verstetigte Gehalt ist Grundlage sowohl für den Arbeitgeber- als auch für den Arbeitnehmerbeitrag zur RUK.
Die Verrentungstabelle finden Sie im Office Bereich unter HR>Betriebliche Altersversorgung>Evonik Rente plus. Von den bAV Seiten gibt es rechts in der Spalte auch einen direkten Link auf die Office Seite
Die Pensionskasse Degussa gehört nicht zu den Pensionskassen, die von der Finanzaufsicht (BaFin = Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) unter verschärfter Beobachtung stehen. Bei der Pensionskasse Degussa werden die Stresstests nach BaFin-Vorgaben quartalsweise durchgeführt. Sie werden in allen Szenarien bestanden. Vom Risikocontrolling der Kasse werden zusätzlich arbeitstäglich unternehmensinterne Stresstests vorgenommen und ebenfalls durchgängig bestanden. Diese erfolgen nach strengeren Kriterien als die von der Aufsicht vorgeschriebenen. Bei der Pensionskasse Degussa stehen keine Leistungskürzungen an. Weitere Informationen zur Kapitalanlage
Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine Rechengröße im deutschen Sozialversicherungsrecht. Sie bestimmt sich prinzipiell indem man das Durchschnittsgehalt aller Versicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung verdoppelt.
Die Beiträge an die RUK (Baustein 2) werden aus dem Bruttoeinkommen entnommen und werden somit nicht versteuert. Und daher werden sie auch nicht in der Steuerklärung berücksichtigt.
In den gängigen Tarifen (Pensionskasse, RUK) wird bei Tod des Versorgungsberechtigten eine Waisenrente an seine minderjährigen (oder in Ausbildung befindlichen, max. 25 jährigen) Kinder geleistet. Sie wird nicht als Kapital ausgezahlt.