Bausteine

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Ein bestehender Baustein 2 sowie ein bestehender Baustein 4 mit dauerhafter Einbringung gelten unverändert weiter. Zusätzliche Einmalzahlungen können in Evonik Rente plus eingebracht werden.

Die RUK 2018 gilt für Neueintritte seit 01.01.2018 sowie Entfristungen seit 01.01.2018

Die Waisenrentenoption bei Baustein 4 bleibt bestehen. Bei der Evonik Rente plus muss sie, wenn gewünscht, neu beantragt werden. Bei Evonik Rente plus besteht keine Absicherung der Waisenrente.

Die Einbringungen zu Baustein 4 A werden weiterhin mit den damals angegebenen Verrentungsfaktoren verrentet, hier gibt es keine Änderungen.

Die Änderungen bei der Unterstützungskasse betreffen die Einbringungen in die Bausteine 1,2 und 3, für die ab 2018 niedrigere Verrentungsfaktoren gelten.

Für neue Mitarbeiter, die erstmals eine Versorgung über die Unterstützungskasse abschließen, gelten die Regeln der RUK 2018.

Nein, der Abschluss einer Evonik Rente plus hat keinen Einfluss auf bereits bestehende Baustein 4 Zusagen.

Beiträge des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers an die RUK (Unterstützungskasse) und an Evonik Rente plus sind bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze sozialversicherungsfrei. Von der Rente, die sich daraus ergibt, muss der Rentner Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Es handelt sich also nicht um eine „Nachzahlung“, sondern um eine spätere Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge.“

Bezogen auf die Betriebsrenten stellt sich die steuerliche Behandlung wie folgt dar : Wenn die Beitragsleistungen in der Aufbauphase steuerfrei gewesen sind, muss die Rente voll versteuert werden. Wurden die Beiträge bereits versteuert, so sind die daraus resultierenden Leistungen nur mit dem Ertragsanteil zu versteuern.

Unverfallbar bedeutet, dass Ihre Anrechte auf Betriebliche Altersversorgung auch bei einem Wechsel des Arbeitgebers bestehen bleiben. Dabei wird zwischen gesetzlich geregelter und vertraglich vereinbarter Unverfallbarkeit unterschieden. Alle Leistungen aus Arbeitgeberbeiträgen sind gesetzlich nach drei Jahren unverfallbar, aus Ihren eigenen Beiträgen sofort. Evonik sagt Ihnen zusätzlich vertraglich die sofortige Unverfallbarkeit von Leistungen aus Arbeitgeberbeiträgen zu. Von der Unverfallbarkeit ist die Wartezeit zu unterscheiden, nach der Sie die Leistungen in Anspruch nehmen können. Diese liegt für Leistungen der RUK bei fünf Jahren, die nach dem ersten Beitrag vergangen sein müssen, bevor Sie zum ersten Mal Leistungen beziehen können. Liegt Ihre unverfallbare Anwartschaft beim Ausscheiden aus dem Konzern unterhalb von gesetzlich geregelten Grenzen (in 2018 unter 30,45 EUR monatlich), dann erhalten Sie bei Ausscheiden aus dem Konzern eine Einmalzahlung, mit der diese unverfallbare Anwartschaft abgefunden wird.

Die Versendung der Rentenanwartschaftsschreiben erfolgt im Sommer.

Der Gewinnzuschlag wird alle drei Jahre auf Vorschlag des Verantwortlichen Aktuars von der Mitgliederversammlung festgelegt und gilt jeweils für die nächsten drei Jahre. Laut dem von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht genehmigten Technischen Geschäftsplan betrug der Gewinnzuschlag in der Vergangenheit 20 % und wurde nun auf 10 % abgesenkt. Grund dafür ist die lang anhaltende Niedrigzinsphase, von der auch die Kapitalanlagen der Sterbekasse betroffen sind. Der Gewinnzuschlag, der für Sterbefälle, die in den Jahren 2018 bis 2020 eintreten, wird zusätzlich zum Sterbegeld und zum Bonus gezahlt.

Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine Rechengröße im deutschen Sozialversicherungsrecht. Sie bestimmt sich prinzipiell indem man das Durchschnittsgehalt aller Versicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung verdoppelt.

Die Beiträge an die RUK (Baustein 2) werden aus dem Bruttoeinkommen entnommen und werden somit nicht versteuert. Und daher werden sie auch nicht in der Steuerklärung berücksichtigt.

Die hier aufgeführten Informationen begründen keinen Rechtsanspruch auf Leistungen. Dieser ergibt sich nur aus den entsprechenden Zusagen.